Nach der Beschlussfassung auf der Bundesdelegiertenversammlung am 22. April 2006 in Saarlouis- Fraulautern zur Vergabe an die auszurichtenden Landesverbände zur Durchführung der Deutschen Bergmannstage.
Deutsche Bergmannstage werden in unregelmäßigen Abständen durchge- führt.
Die Bergmannstag des Bundes Deutscher Bergmanns-, Hütten- und Knappenvereine e.V. von 1965 - 2014
Bergmannstage
von - bis
Stadt
Landesverband
01.
Deutscher Bergmannstag
04.-05.09 1965
Gelsenkirchen
NRW
02.
Deutscher Bergmannstag
08.-09.06. 1968
Goslar
Niedersachsen
03.
Deutscher Bergmannstag
16.-19.05. 1975
Bodenmais
Bayern
04.
Deutscher Bergmannstag
23.-25.06. 1978
Lünen
NRW
05.
Deutscher Bergmannstag
31.05.-01.06. 1980
Saarlouis
Saarland
06.
Deutscher Bergmannstag
11.-12.07. 1987
Sulzbach - Rosenberg
Oberpfalz
07.
Deutscher Bergmannstag
14.-16.06. 1991
Aalen
Baden- Württemberg
08.
Deutscher Bergmannstag
19.-22.07 1996
Schneeberg
Sachsen
09.
Deutscher Bergmannstag
31.08.-03.09. 2000
Herne
NRW
10.
Deutscher Bergmannstag
03.-05.09. 2004
Heringen
Hessen
11.
Deutscher Bergmannstag
05.-07.07. 2007
Sulzbach- Rosenberg
Oberpfalz
12.
Deutscher Bergmannstag
12.-14.09. 2014
Bergstadt Marienberg
Sachsen
13. Deutscher 30.06.-01.07. Essen und Bochum NRW Bergmannstag 2018
Folgende Priotitäten sollten eingehalten werden:
01.
Der Bund ist der Veranstalter
02.
Der Landesverband ist der Ausrichter
03.
Der Landesverband sucht Kooperationspartner evtl. das Land ( Schirmherrschaft Ministerpräsident) und Stadt/ Gemeinde. Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand. Technologie und Verkehr. Großbetriebe / DSK / RAG / K& S, IGBCE, zuständige Bergbehörde Tourismusverband, Funk und Fernsehen,Öffentlichkeitsarbeit.
04.
Mit diesen Stellen sollte sachlich über eine Zusammenarbeit ge- sprochen, und dieses protokolliert werden.
05.
Die Rücklagen der Bundesmittel für den „Deutschen Bergmannstag“ sind für den Veranstalter und den Ausrichter bestimmt.
06.
Die Finanzierung des Deutschen Bergmannstages erfolgt durch den auszurichtenden Landesverband.
07.
Der Landesverband erstellt einen vorläufigen Finanzierungsplan und unterrichtet den Bundesvorsitznden und den Bundes- geschäftsführer regelmäßig zeitnah bezüglich der Entwicklung der Finanzen.
08.
Die Abrechnung erfolgt immer am Ende eines Geschäftsjahres. Über die Zuwendungen des Bundes müssen Belege dem Bundesschatzmeister vorgelegt werden.
09.
Über alle Planungen und Vorbereitungen muss der geschäftsführende Bundesvorstand unterrichtet werden. Eine ständige Verbindung vom auszurichtenden Landesverband an den Bundesvorsitzenden und Bundesgeschäftsführer ist erforderlich.
10.
Frühzeitige Antragstellung des Ausrichters an das Ministerium um Aufnahme der Finanzierung in den Haushaltsplan. Gespräche mit dem Ministerpräsident, dem Regierungspräsident, dem Landrat, dem Bürgermeister u. s. w. müssen mit dem Bundesvorsitzenden und dem Bundesgeschäftsführer auf Einladung des geschäftsführenden Landesvorstand erfolgen und geführt werden.
11. Der Deutsche Bergmannstag wird unter einem Motto geführt.
12. Die Erstellung eines LOGO, das den Bergmannstag von Anfang bis Ende begleitet, muss mit dem geschäftsführenden Bundesvorstand abgesprochen werden. Die zu einem Bergmannstag erforderlichen sichtlichen Vorboten wie Festabzeichen, LOGO und die Fahnenschleife, sollten auf der Bundesvorstandssitzung und auf der Bundesdelegiertenversammlung vorgestellt und eine Dokumentation angefertigt werden.
13. Ein Organisationsbüro sollte zur Verfügung stehen. Wenn möglich mit Homepage, e –Mail – Adresse, Telefon und Fax. Für Exkursionen und Zimmernachweis sollte eine Agentur, z. B. Tourismusverband, angesprochen werden.
14. Das Paradeband wird so erstellt, das die Musikkapellen optimal aufgeteilt werden. An der Spitze marschiert eine Bergmannskapelle. Es folgt Bundes- und Landesstandarte. Geschäftsführender Bundes- und Landesvorstand. Ehrengäste. Der gastgebende Verein sollte am Ende der Parade marschieren. Hinter dem gastgebenden Verein marschieren die ortsansässigen Heimatvereine.
15. Ein Bürgermeisterempfang wäre wünschenswert. Ehrengäste und der Landes- und Bundesvorstand. Es spricht der Bundesvorsitzende i.V. für alle Landesvorsitzenden.
16. Übergabe der Bergbarte vom BM des letzten DBT an den Ausrichter, an den folgenden Bergmannstag. Hierzu muss der Bürgermeister offiziell eingeladen werden.
17. Aufstellen der Bergparade in Blockform. Festredner ist der Schirmherr, der Ministerpräsident und der Bundesvorsitzende.
18. Es werden alle Bundesvorstandsmitglieder und Ehrenmitglieder eingeladen. Ehrengäste werden vom Land und Bund bestimmt. Die Einladung erfolgt über den Ausrichter. Es werden auch europäische Mitgliedstaaten eingeladen.
19. Das Wanderlicht des Bundes wird an den nächsten Ausrichter, wenn bekannt, weitergereicht. Wenn nicht bekannt, übernimmt der Bundesvorsitzende das „Wanderlicht“ bis zur Weitergabe des nächsten Ausrichter.
20. Ein bergmännischer Zapfenstreich sollte dargeboten werden.
Auf der Bundesvorstandssitzung am 16. April 2005 in Bochum an alle Bundesvorstandsmitglieder ausgegeben. Auf der am 22. April 2006 in Saarlouis- Fraulautern stattgefundenen 22. Delegiertenversammlung unter TOP 10 einstimmig beschlossen und angenommen.
Auf der Bundesdelegiertenversammlung am 19. April 2008 in Ibbenbüren um den letzten Satz in Punkt 14 ergänzt und einstimmig beschlossen und angenommen.